Für unsere weitere Zusammenarbeit benötigen wir Ihre Zustimmung

BGH-Urteil vom 27.04.2021

Worum geht es?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt. Daher sind nach diesen Änderungsmechanismen vorgenommene Text- und Preisänderungen ebenfalls unwirksam. Jetzt ist es wichtig, Klarheit über die neuen Vertragsbedingungen zu erhalten. Deshalb müssen wir – Sie als Kundin oder Kunde und wir als Bank – die Grundlage unserer weiteren Geschäftsbeziehung neu vereinbaren.

Das betrifft:

  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Sondervereinbarungen
  • Preis- und Leistungsverzeichnis

Diese Unterlagen finden Sie:

  • AGB und Sonderbedingungen bieten wir Ihnen per Download an
  • Preis- und Leistungsverzeichnis wurden Ihnen zugeschickt oder ins ePostfach gestellt

Was ist jetzt zu tun?

1. Sie nutzen unser Onlinebanking?

Dann stimmen Sie einfach nach dem Log-In im Onlinebanking oder in der VR BankingApp zu.

2. Sie nutzen kein Onlinebanking oder Ihnen wird im Onlinebanking nichts angezeigt?

Dann haben Sie ein Anschreiben erhalten inkl. QR-Code und/oder Formular erhalten.

  • QR-Code einscannen, Unterladen herunterladen und zustimmen oder
  • Formular unterschreiben und in Ihrer Filiale abgeben

 

Sie haben noch Fragen?

Dann melden Sie sich gerne bei Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater vor Ort.