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Vier Personen analysieren gemeinsam technische Zeichnungen an einem Tisch in einem modernen Büro.

Betriebs­haftpflicht­versicherung

Basisschutz für Ihr Unter­nehmen

Ob im Handwerksbetrieb, Start-up oder etablierten Unternehmen – wo gearbeitet wird, können Fehler passieren. Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit genügt, und schon entsteht ein Schaden bei Dritten. Als Unternehmerin oder Unternehmer haften Sie in solchen Fällen mit Ihrem gesamten Vermögen – auch für die Fehler Ihrer Mitarbeitenden.

Die Betriebshaftpflichtversicherung unseres Partnersunternehmens Allianz schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen solcher Personen-, Sach- und daraus entstehenden Vermögensschäden.

Was die Betriebshaftpflichtversicherung der Allianz abdeckt

Personenschäden

 ... zum Beispiel Heil­behandlungs­kosten oder Schmerzens­geld

Sachschäden

... zum Beispiel Reparatur- oder Wieder­beschaffungs­kosten etc.

Vermögensschäden

... als Folge eines Personen- oder Sach­schadens, zum Beispiel Verdienst­ausfall, Nutzungs- oder Gewinn­ausfall

Umweltschäden

... die Sie oder Ihre Mitarbeitende im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit auf fremden Grund­stücken verursachen, zum Beispiel Verunreinigung von Grund­wasser durch Schad­stoffe, übergreifendes Feuer

Gut zu wissen

Die Betriebshaftpflichtversicherung greift auch weltweit bei Schadenfällen, die auf Geschäftsreisen oder an rechtlich unselbstständigen Betriebsstätten, also Firmensitzen im Ausland passieren.

Wer braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflicht- oder gewerbliche Haftpflichtversicherung ist nur für wenige Berufe und Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel für medizinische Berufe sowie für Ingenieurinnen und Ingenieure oder Architektinnen und Architekten. In anderen Branchen kann es vorkommen, dass Auftraggeberinnen und Auftraggeber den Nachweis über eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung fordern – bevor zum Beispiel ein Dienstleistungsunternehmen oder Handwerksbetrieb den Zuschlag für einen Auftrag erhält.

Für welche Berufe und Branchen ist die Betriebshaftpflicht Pflicht?

Für manche Berufe und Unternehmen ist der Abschluss einer betrieblichen oder beruflichen Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, da die jeweilige Tätigkeit mit besonderen Risiken verknüpft ist. Dazu zählen beispielsweise:

  • Schaustellerinnen und Schausteller
  • Bewachungsunternehmen
  • Architektinnen und Architekten
  • Ingenieurinnen und Ingenieure
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Apothekerinnen und Apotheker

Diese Unternehmen, Selbstständigen oder Freiberuflerinnen und Freiberufler müssen nachweisen, dass sie entweder eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (relevant zum Beispiel für Anwältinnen und Anwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Notarinnen und Notare) abgeschlossen haben.

Ohne diesen Nachweis dürfen in einigen Fällen die entsprechenden Dienstleistungen nicht angeboten werden. Durch diese Regelung minimieren Auftraggeberinnen und Auftraggeber ihr Risiko, auf den Kosten eines nicht von ihnen selbst verursachten Schadens sitzenzubleiben.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebs- und Berufshaftpflicht?

Große Unterschiede zwischen der Betriebshaftpflicht und der Berufshaftpflichtversicherung gibt es nicht. Beide Versicherungen ähneln sich und sichern Risiken ab, die mit der beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit verknüpft sind. Während sich die Betriebshaftpflicht bevorzugt an Unternehmen richtet, dient eine Berufshaftpflicht häufig der Absicherung von Selbstständigen und Freiberuflerinnen und Freiberuflern, zum Beispiel Handwerkerinnen und Handwerkern und Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.

Wer durch die Betriebshaftpflichtversicherung der Allianz versichert ist

Die Betriebs­haftpflicht sichert alle Mitarbeitenden eines Betriebes während Ihrer Tätigkeit ab.

Zu den versicherten Personen im Unternehmen gehören

  • Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer,

  • Auszubildende,

  • Praktikantinnen und Praktikanten,

  • Angestellte,

  • sonstige Mitarbeitende, die im Unternehmen tätig sind.

Der umfassende Versicherungs­schutz der gewerblichen Betriebshaft­pflicht­versicherung der Allianz schützt Sie und Ihr Unternehmen vor Schadens­ersatz­ansprüchen Dritter.

Im Schaden­fall prüft die Allianz, ob Sie haft­pflichtig sind und die Höhe der An­sprüche gerecht­fertigt ist. Der Versicherungs­schutz schützt Sie auch vor un­berechtigten Ansprüchen – diese werden für Sie und die Versicherten abgewehrt, notfalls vor Gericht. Sind die Ansprüche berechtigt, zahlt die Allianz diese bis zur Höhe der verein­barten Versicherungs­summe.

In der Regel beträgt die Versicherungs­summe pauschal 3 Millionen Euro. Auf Wunsch können Sie für Ihre Betriebs­haftpflicht gesonderte Bedingungen und Leistungen vereinbaren, beispielsweise als spezielle Haft­pflicht für Selbst­ständige.

Betriebs­haftpflicht-Tarife der Allianz im Überblick

Mit dem Unternehmens­schutz bietet Ihnen die Allianz die Möglichkeit, aus 4 Produkt­linien zu wählen, um Ihren individuellen Versicherungs­bedarf abzusichern und dabei von attraktiven Preisen bei einem voll digitalen Abschluss zu profitieren.

Basis

  • Personen- Sach- und Vermögensschäden bis zu 3 Mio. Euro1
  • Tätigkeitsschäden2

Smart

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 3 Mio. oder 5 Mio. Euro1 
  • Tätigkeitsschäden2
  • Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen3
  • Mietsachschäden an fremden beweglichen Gegenständen bis 300.000 Euro (Leistung ist abwählbar)4
  • AKB Zusatzdeckung5

Komfort

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 5 Mio. oder 3 Mio. Euro1
  • Tätigkeitsschäden2
  • Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen3
  • Mietsachschäden an fremden beweglichen Gegenständen bis 600.000 Euro (Leistung ist abwählbar)4
  • AKB Zusatzdeckung5
  • Compliance Webcast6
  • Neuwert statt Zeitwert bis 15.000 Euro (Leistung ist abwählbar)

Premium

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 10 Mio., 5 Mio. oder 3 Mio. Euro1
  • Tätigkeitsschäden2
  • Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen3
  • Mietsachschäden an fremden beweglichen Gegenständen4
  • AKB Zusatzdeckung5
  • Compliance Webcast6
  • Neuwert statt Zeitwert bis 25.000 Euro
  • Forderungsausfalldeckung bis 150.000 Euro

Zusätzliche Leistungen

BasisSmartKomfortPremium
Umweltschadenzusatzbaustein Irotesx nicht vorhandengrauerstrich grauer Strichgrauerstrich grauer Strichgrauerstrich grauer Strich
Umweltschadenzusatzbaustein I + IIrotesx nicht vorhandengrauerstrich grauer Strichgrauerstrich grauer Strichgrauerstrich grauer Strich
Privathaftpflichtrotesx nicht vorhandengrauerstrich grauer Strichgrauerstrich grauer Strichgrauerstrich grauer Strich
Drohnenhaftpflichtgrauerstrich grauer Strichgrauerstrich grauer Strichgrauerstrich grauer Strichgrauerstrich grauer Strich
IT Dienstleistungenrotesx nicht vorhandenrotesx nicht vorhandengrauerstrich grauer Strichgrauerstrich grauer Strich
  • Zusätzliche Leistungen, die in der obigen Tabelle mit einem grauen Strich markiert wurden, sind optional.

Ergänzende Infos zu zusätzlichen Leistungen 

  • Umweltschadenzusatzbaustein I: Zusatz zur Umweltschadenversicherung, Leistungsumfänge variieren je nach Betriebsart und Produktlinie.
  • Umweltschadenzusatzbaustein I + II: Zusatz zur Umweltschadenversicherung, Leistungsumfänge variieren je nach Betriebsart und Produktlinie.
  • Privathaftpflicht: Für Sie und alle Personen in Ihrem Haushalt
  • Drohnenhaftpflicht: Für betrieblich genutzte Drohnen bis 5 kg Startgewicht
  • IT Dienstleistungen: Schützt Ihr Unternehmen bei Vermögensschäden aus EDV-/ IT-spezifischen Nebenleistungen. Nicht in allen Branchen verfügbar.

Beispiele für Zusatz­leistungen in der Gewerbe­haftpflicht

Weitere Leistungen, mit denen die Betriebshaftpflichtversicherung Sie vor den finanziellen Folgen im Schadenfall bewahrt.

Produkthaftpflicht
  • Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Ware aus eigener oder fremder Herstellung werden von der Produkthaftpflicht übernommen.

Diskriminierungshaftpflicht
  • Ansprüche durch Anfeindung, Schikane, Belästigung oder Ungleich­behandlung sind in der Gewerbe­haftpflicht­versicherung inbegriffen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Die Haftpflicht­versicherung greift bei versicherten Schäden an allen Gebäuden und Grundstücken, die Sie als Eigentum oder zur Miete für den Betrieb nutzen.

Bauherrenhaftpflicht
  • Der Versicherungsschutz besteht auch bei Haftpflicht­schäden im Rahmen von Neu-, Um- oder Ausbau­arbeiten für den eigenen Betrieb auf Ihrem Betriebs­grundstück.

Häufig gestellte Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung der Allianz

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung angesetzt werden?

Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung beträgt bei der Allianz in der Regel 3 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden. Auf Wunsch können Sie auch eine höhere Deckungssumme für die Betriebshaftpflicht mit uns vereinbaren, zum Beispiel wenn Sie als Unternehmen höheren Risiken für Personenschäden ausgesetzt sind oder Ihr Betrieb im Arbeitsalltag Verantwortung für große Sachwerte trägt. Wir beraten Sie dazu gern.

Ist die Betriebshaftpflicht der Allianz auch für Freiberufliche geeignet?

Die Gewerbe­haftpflicht­versicherung der Allianz eignet sich auch für Freiberufliche und kann für die meisten frei­beruflichen Tätigkeiten abgeschlossen werden und eignet sich auch als Haftpflicht für Existenzgründer:innen und Selbstständige. Sind Sie überwiegend beratend oder verwaltend tätig (z. B. als Rechts­anwältin oder Wirtschaftsprüfer), ist eine Absicherung über eine Vermögens­schadenhaft­pflicht­versicherung zusammen­gestellt, welche Versicherungen für Frei­berufliche relevant sind.

Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Die Versicherungssumme im Premium-Tarif variiert je nach Branche. Im Baubereich beschränkt sich diese auf 5 Mio. oder 3 Mio. EUR.

Tätigkeitsschäden: Zusätzlich kann der Baustein "Tätigkeitsschäden an Sachen in Obhut" für Handel, Handwerk & Freie Berufe abgeschlossen werden.

Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen: Ausgenommen sind Schäden durch Brand und Explosion.

Mietsachschäden an fremden beweglichen Gegenständen: Ausgenommen sind Schäden durch Brand und Explosion. Leistung nicht abschließbar für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

AKB Zusatzdeckung: Versicherungspflichtige, aber nicht zugelassene Kraftfahrzeuge

Compliance Webcast: Webinar zum Thema "Compliance – Haftungsrisiken des Unternehmers"